BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Parkausweis / Parkgenehmigungen


  • Ihre Hauptwohnung muss im Bereich eines Bewohnerparkgebietes liegen. Eine Überprüfung ist über das Funktionsfeld „Parkgebietssuche“ möglich
  • Sie dürfen über keinen privaten Stellplatz verfügen.
  • Ihr Fahrzeug muss zu privaten Zwecken genutzt werden
  • Sie dürfen für kein anderes Fahrzeug eine Parkerlaubnis beantragt oder erhalten haben.

Über die nebenstehenden Funktionsfelder können Sie die entsprechenden Anträge stellen.

Gebühren für einen Bewohnerparkausweis (Gültigkeit 1 Jahr): 20,00 Euro

Gebühren für eine Änderung (z. B. Kennzeichenwechsel): 10,20 Euro