Antrag eID-Karte
Antrag eID-Karte
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
- Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und
- Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),
die
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
und
- mindestens 16 Jahre alt sind
An wen muss ich mich wenden?
In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen
Welche Gebühren fallen an?
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben.