Leistungsbeschreibung


Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

  • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und
  • Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),

die

  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

und

  • mindestens 16 Jahre alt sind

An wen muss ich mich wenden?


In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen

Welche Gebühren fallen an?


Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben. 

Kontakt
Zum Kontaktformular
  • FB II - Bürgerbüro
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter Herr Bohlen
  • Frau Metker