Leistungsbeschreibung


Die Sperrmüllabfuhr wird grundsätzlich vom Landkreis Aurich im Rahmen der Abfallbeseitigung organisiert.

Sperrmüll im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Abfallentsorgungssatzung sind Abfälle, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Die Abfuhr erfolgt dabei individuell und ist kostenpflichtig.

Der Antrag ist schriftlich mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin zu stellen. Der Landkreis oder der von ihm beauftragte Dritte legt den Abfuhrtermin fest und gibt ihn dem Abfallbesitzer mindestens 3 Tage vorher bekannt.

Sperrmüll ist getrennt nach Holz, Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und sonstigem Sperrmüll bereitzustellen.

Welche Gebühren fallen an?


Normale Abholung: 70,00 €

  • bis 5 m³
  • Abfuhr ca. 4 Wochen nach Zahlungseingang

Expressabholung: 140,00 €

  • bis 5 m³
  • Abfuhr 1 Woche nach Zahlungseingang

Abholung von Mengen größer 5 m³

  • je angefangene 5 m³ weitere 70,00 €
Kontakt
  • Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich