Leistungsbeschreibung


Über die nebenstehenden Onlinedienste können:

  • eingetragene Fundsachen gesucht werden
  • Fundanzeigen gestellt werden
  • Verlustanzeigen gestellt werden

Das Fundbüro Norderney ist für den Bereich der Stadt Norderney zuständig.

 

Auch die bei der Polizei oder der Kurverwaltung abgegebenen Gegenstände werden hierher weitergeleitet.

 

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

 

Aufbewahrung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

 

Rechtsgrundlage


Das Fundrecht richtet sich nach den §§ 965 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Kontakt
  • FB II - Bürgerbüro