Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Spezielle Hinweise

Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen sowie Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen.

Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.

Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, muss man mit einem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) auf Norderney gemeldet sein oder gemeldet gewesen sein.

Die Anträge müssen schriftlich (per E-Mail) an einen der unten aufgeführten Sachbearbeiter gestellt werden.

Alternativ kann der Antrag auch digital über das Serviceportal der Stadt Norderney gestellt werden.

Inhalt der Bescheinigungen

einfache Meldebescheinigung

  • enthält Angaben über Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- /Künstlernamen, Geburtsdatum und -ort sowie derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)

erweiterte Meldebescheinigung

  • enthält ergänzend zur Meldebescheinigung je nach Wunsch auch Angaben über gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften sowie Ein- und Auszugsdatum.

Lebensbescheinigung

  • die Meldebehörde bestätigt, dass die Person im Melderegister geführt ist und lebt (kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden).

Verfahrensablauf


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Spezielle Hinweise

Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro

Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro

Lebensbescheinigung für Rentenzwecke gebührenfrei

Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro ist die Gebühr in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.

Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gebührenzahlung durch Vorabüberweisung an folgendes Konto der Stadtkasse Norderney:

OLB Norderney
DE54280200508905151000
BIC OLBODEH2XXX

Als Verwendungszweck geben Sie bitte das Wort Meldebescheinigung und Ihren Namen an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


Kontakt
  • FB II - Bürgerbüro
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter Herr Bohlen