Leistungsbeschreibung


Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Spezielle Hinweise

Sterbeurkunden werden seitens des Standesamtes der Stadt Norderney ausgestellt für Personen, die auf Norderney verstorben sind.


Sterbeurkunden von Personen, die vor 1992 verstorben sind, beantragen Sie bitte beim Stadtarchiv Norderney, Herrn Pausch,
Tel.: 04932/840725.

Verfahrensablauf


  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

  • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Zuständige Stelle


Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Voraussetzungen


Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?


- Identitätsnachweis (Kopie)

Spezielle Hinweise

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt:

  • Personalausweis und Reisepass sowie eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde der/des Verstorbenen

 
und wenn der/die Verstorbene


nicht verheiratet war: 

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (sollte der/die Verstorbene nicht auf Norderney geboren sein)

verheiratet war: 

  • eine Eheurkunde und eine Geburtsurkunde.

geschieden war: 

  • eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk.
    verwitwet war: 

geschieden war:

  • eine Eheurkunde mit Sterbevermerk.

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Bei ausländischen Urkunden ist die Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers mitzubringen.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

Spezielle Hinweise

Für Rentenzwecke und für die Krankenkasse: kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Rechtsbehelf


Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt
  • FB II - Standesamt
Kontaktpersonen

  • Frau Mai
  • Frau Heinen