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Urkunden aus dem Eheregister


Eheurkunde beantragen

Das Standesamt stellt aus dem Eheregister Eheurkunden aus.

Wird die Eheurkunde bei einem anderen, als dem für die Ausstellung zuständigen Standesamt beantragt, so übermittelt das für die Führung des Registers zuständige Standesamt, die für den Ausdruck der Urkunde erforderlichen Daten. 

Eheurkunden können in Form eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Eheregister ausgestellt werden.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält:

die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor,

Ort und Tag der Geburt des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin,

Ort und Tag der Eheschließung,

gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder To.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde

Leistungsbeschreibung

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise

Eheurkunden für Personen, die vor 80 Jahren geheiratet haben, beantragen Sie bitte beim Stadtarchiv Norderney, Herrn Pausch, Tel.: 04932 / 840725.

Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:

Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.

Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname
  • Ihre Meldeanschrift
  • Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
  • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • den Grund der Beantragung
  • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse

Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.

Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
  • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
  • Sie sind Kind der Ehegatten.
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann eine inländische Geburtsurkunde nur ausgestellt werden, wenn die Eheschließung vorher in Deutschland nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Informieren Sie sich ggf. beim Standesamt.

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt 15 Euro.

Wird der Erteilung mehrerer Exemplare einer Eheurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.

Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Einzelfallabhängig

Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Onlineverfahren möglich

Schriftform erforderlich

Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig

Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen - Stadt Aurich) Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
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Spezielle Hinweise
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