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Urkunden aus dem Geburtenregister


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise

Das Standesamt Norderney stellt Geburtsurkunden für Personen aus, die auf Norderney geboren sind.Wird die Urkunde im Ausland verwendet, sollte eine Internationale Geburtsurkunde beantragt werden, da diese Zeit und Kosten für eine Übersetzung spart.

Geburtsurkunden von Personen, die vor über 110 Jahren geboren sind, beantragen Sie bitte beim Stadtarchiv Norderney, Herrn Pausch, Tel.: 04932/840725.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Spezielle Hinweise

für Rentenzwecke kostenlos

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport