Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Geburtenregister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Das Standesamt Norderney stellt Geburtsurkunden für Personen aus, die auf Norderney geboren sind.Wird die Urkunde im Ausland verwendet, sollte eine Internationale Geburtsurkunde beantragt werden, da diese Zeit und Kosten für eine Übersetzung spart.
Geburtsurkunden von Personen, die vor über 110 Jahren geboren sind, beantragen Sie bitte beim Stadtarchiv Norderney, Herrn Pausch, Tel.: 04932/840725.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr:
15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr:
7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
für Rentenzwecke kostenlos
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport