Leistungsbeschreibung


Jede Hundehalterin/Hundehalter ist verpflichtet, den Beginn und das Ende der Hundehaltung binnen einer Woche bei der Stadt Norderney anzuzeigen.

Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Als Halterin/Halter des Hundes gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung aufgenommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie/er nicht nachweisen kann, dass der Hund in der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert wird.

  1. Nach dem Nieders. Hundegesetz (NHundG) haben Hundehalterinnen und -halter, die in Niedersachsen wohnen oder sich länger als 2 Monate hier aufhalten, die erforderliche Sachkunde zu besitzen. Daneben gilt das Gesetz auch für alle Hunde, die in Niedersachsen geführt werden. Hierzu müssen eine theoretische (vor Aufnahme eines Hundes) und eine praktische Sachkundeprüfung bestanden werden. Dies ist nicht erforderlich für die Hundehalter, die nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
  2. Jeder hier gehaltene Hund, der älter als sechs Monate ist, muss durch einen elektronischen Chip gekennzeichnet werden.
  3. Jeder Hundehalter muss für seinen Hund - wenn dieser älter als sechs Monate ist – eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abgeschlossen haben.
  4. Wer einen Hund hält, hat vor Vollendung des 7. Lebensmonats des Hundes diesen gegenüber des Nieders. Zentralen Hunderegisters dort anzumelden.

Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. https://www.hunderegister-nds.de/login

Weitere Auskunft über die Hundesteuer finden Sie auf der Webseite der Stadt Norderney.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für die Anmeldung ist zunächst vorzulegen:

- theoretischer Sachkundenachweis

Im Weiteren, siehe oben Punkte 1-4

Bei Abmeldung (Wegzug, Abgabe) ist die

- Hundesteuermarke zurückzugeben und
- die neue Anschrift bzw. der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben

Bei Abmeldung (Tod) ist die

- Hundesteuermarke zurückzugeben und

- ggfs. eine Bescheinigung vom Tierarzt vorzulegen.

 

Steuerermäßigungen und -befreiungen müssen schriftlich beantragt werden

Welche Gebühren fallen an?


Die Steuer beträgt jährlich:
 
  • für den ersten Hund 64,00 €
  • für den zweiten Hund 92,00 €
  • für jeden weiteren Hund 112,00 €
  • für den ersten gefährlichen Hund 512,00 €
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund 610,00 €

Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Die Hundeanmeldung ist nur unterschrieben gültig. Bitte drucken Sie die Anmeldung am Ende des Onlineformulars aus und schicken diese unterschrieben an dagmar.hensel@norderney.de oder an:

Stadt Norderney
z.Hd. Dagmar Hensel
Am Kurplatz 3
26548 Norderney

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt
  • FB IV - Finanzen und Steuern
Kontaktpersonen

  • Frau Hensel